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Markt KleinwallstadtProjekt Südbrücke |
>>> November 2023: Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Südbrücke wird rechtskräftig
Das Verwaltungsgericht Würzburg bestätigt am 03.11.2023 die Rücknahme der 2.Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss, nachdem bereits am 24.11.2022 der Kläger eine Vereinbarung mit dem Markt Kleinwallstadt unterschrieben hat, in der er die Rücknahme der Klage zeitnah zusicherte. Damit ist der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Südbrücke endgültig rechtskräftig.
Der Markt Kleinwallstadt baut zur Entlastung des Durchgangsverkehrs eine Südbrücke.
>>> Januar 2024: Ablehnung der Petition vom 13.06.2023
Der Petitionsausschuss des bayerischen Landtags hat die von Dr. Fahn und 2 grünen Mitgliedern des Marktgemeinderates Kleinwallstadt am 13.06.2023 eingereichte Petition abgelehnt. Die Petition richtete sich gegen die eigenen Beschlüsse!
>>> Juni 2023: Sachstandsbericht
In der Sitzung des Marktgemeinderates Kleinwallstadt am 26.Juni 2023 gibt Bürgermeister Köhler einen ausführlichen Sachstandsbericht. Danach hat einer der Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss eine Vereinbarung mit dem Markl Kleinwallstadt unterschrieben (März 2023) und seine Klage beim Verwaltungsgericht in Würzburg zeitnah zurückgenommen. Damit wurde es möglich die entsprechenden Grundstücke zu betreten und umfangreiche Erdbohrungen vorzunehmen, die für die Grundierung der Brücke unumgänglich sind. Der 2. Kläger hat ebenfalls eine Vereinbarung mit dem Markt Kleinwallstadt unterschrieben (November 2022) und die Rücknahme der Klage zugesagt. Einige Tage zuvor haben 2 Mitglieder der Grünen im Kleinwallstädter Marktgemeinderat zusammen mit Dr.Fahn eine Petition beim Bayerischen Landtag eingereicht, in der ein Kläger als Opfer dargestellt wird. Die Petition geht insgesamt von völlig falschen Fakten aus und richtet sich gegen die eigenen Beschlüsse! Der besagte Kläger hat sich unmittelbar nach Erscheinen der Petition von dieser Petition distanziert und seine Zusage zur geschlossenen Vereinbarung bestätigt. Neben dem Markt Kleinwallstadt müssen nun alle betroffenen Stellen Stellung zu dieser Petition beziehen und man muss abwarten, ob dadurch der Projektfortgang erneut behindert wird. Presse: Main Echo vom 29.06.2023
>>> September 2021: Vergabe der Planung
Das vom Staatlichen Bauamt Aschaffenburg durchgeführte VGV-Verfahren zur Planung der Südbrücke wurde abgeschlossen und die Planung an das Ingeneurbüro SRP in Kronach vergeben.
>>> November 2020: Ein Antrag der Grünen Fraktion "Der Markt Kleinwallstadt solle aus dem Projekt aussteigen und dieses an den Freistaat zurückgeben" wird mit überwältigender Mehrheit abgelehnt.
Die FWG-Fraktion gibt in der Sitzung des Marktgemeinderates am 30.11.2020 folgende Stellungsnahme ab. Der Antrag wird mit 17:3 (Grüne) Stimmen abgelehnt.
>>> Oktober 2020 Information über aktuelle Kostensituation und Zusage der Bayerischen Staatsregierung auf Begrenzung des Kostenanteils des Marktes Kleinwallstadt und seiner Kooperationspartner auf den ursprünglichen Betrag (3 Mio €)
Die Herren Schwab und Waigand vom Staatlichen Bauamt Aschaffenburg informieren in einer nichtöffentlichen (12.10.2020) und einer öffentlichen (16.11.2020) Sitzung über den aktuellen Stand des Projektes. Hauptthema ist die aktuelle Kostensituation und das weitere Vorgehen. Der Markt Kleinwallstadt und das Staatliche Bauamt Aschaffenburg fassen am 26.20.2020 in einer gemeinsamen Pressemitteilung den Stand des Projektes zusammen.
>>> Januar 2020: Eingang von 2 Klagen gegen die Planfeststellung
Seitdem: Verhandlungen mit den Klägern mit dem Ziel, Einvernehmen zu erzielen.
>>> 04.12.2019: Die Regierung von Unterfranken erläßt den Planfeststellungsbeschluss und damit Baurecht zur Kleinwallstädter Südbrücke.
Nach nun über 5 Jahren Bearbeitungszeit wurde von der Regierung in Unterfranken am 04.12.2019 der Planfeststellungsbeschluss und damit Baurecht zur "Kleinwallstädter Südbrücke" erlassen.Details hierzu findet man hier!
Wie geht es nun weiter ?
Alle die gegen dieses Projekt einen Einspruch eingelegt haben, bekommen diesen Planfeststellungsbeschluss zu gesandt, darüber hinaus wird er ab 16.Dezember 2019 bis 10.Januar 2020 öffentlich ausgelegt. Innerhalb von 4 Wochen kann gegen diesen Beschluss dann noch eine Klage eingereicht werden. Geschieht dies nicht bis Mitte Februar 2020, dann ist dieser Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig.
Danach kann mit der Detailplanung begonnen werden. Es folgen: Ausschreibung, Vergabe und Bau der Brücke.
>>> Stand: Oktober 2019
Nach der Überwindung unzähliger bürokratischer Hindernisse stellt der Bayerische Bauminister den "Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Mainbrücke südlich von Kleinwallstadt" noch für 2019 in Aussicht. Der Planfeststellungsbeschluss ist gleichbedeutend mit der Baugenehmigung. Dann kann endlich der Erwerb der benötigten Grundstücke, die Detailplanung, die Antragstellung zur Förderung, die Ausschreibung und der Bau beginnen.
>>> Stand: Mai 2019
Am 15,05.2019 fand der Erörterungstermin zu den Einwendungen zum Bau der Südbrücke stand. Dabei wurde der aktuelle Stand präsentiert.
>>> August 2018: Vom Bayerischen Staatsministerium wird ein Fördersatz von 90% (vorher 80 bis 85 %) zugesagt.
>>> Stand: Juni 2018
>>> Stand: September 2014 überholt
Rechtzeitig zum 30.August 2014 (ab 1.September tritt eine Gesetzesänderung in Kraft) wurden die kompletten Planungsunterlagen bei der Regierung in Unterfranken eingereicht. Aus heutiger Sicht kann bei gutem Verlauf bis 08/2015 mit der Schaffung von Baurecht gerechnet werden. Damit würde sich gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan (siehe unten) eine Verzögerung von 8 Monaten ergeben, wodurch mit der Einweihung 09/2018 zu rechnen ist.
>>> 30.08.2014 Die Planungsunterlagen zum Bau der Südbrücke werden komplett bei der Regierung von Unterfranken eingereicht.
>>> Februar 2014 Die Kooperationsverenbarungen der einzelnen Gemeinden liegen vor.
>>> 10.07.2013 Der Marktgemeinderat Kleinwallstadt beschließt die Südbrücke zu bauen.
>>> Stand: Juli 2013 überholt
Kostenschätzung (Spannbetonbrücke als Durchlaufträger über B469 / Main / Vorland):
2 Kreisverkehrsplätze | 1,0 Mio € |
1 Überführung über DB 12,5x15x2500 | 0,5 Mio € |
1 Mainbrücke Spannbeton 12,5x420x2200 mit Rampenbauwerk | 12,0 Mio € |
500 m Straßenbau | 0,5 Mio € |
Ausstattung | 0,1 Mio € |
Landschaftspflege | 0,1 Mio € |
Verlegung Versorgungsleitungen | 0,2 Mio € |
Grunderwerb + Retentionsraum | 0,2 Mio € |
Retentionsraum | 0,1 Mio € |
Planungskosten | 0,2 Mio € |
Gesamt: | 15,0 Mio € |
Zu diesen 15,0 Mio gibt es einen Zuschuß des Freistatates Bayern von 80-85 % (= 12 - 12,75 Mio €).
Die restlichen 2,25 - 3,0 Mio € werden von folgenden Gemeinden übernommen:
Kleinwallstadt | 40,0% |
Elsenfeld | 22,5% |
Obernburg | 22,5% |
Erlenbach | 8,0% |
Großwallstadt | 5,0% |
Hausen | 2,0% |
Die Beschlüsse zu dieser Vorgehensweise wurden von den einzelnen Gemeinden im Juli 2013 gefaßt. Ludwig Seuffert gab in der entscheidenden Marktgemeinderatssitzung in Kleinwallstadt am 10.Juli 2013 für die FWG-Fraktion folgendes Statement ab.
Weiterer Ablauf:
2013 |
Aufnahme in das Förderprogramm des Freistaates Bayern Abschluss von Vereinbarungen mit den einzelnen Partnern |
09/2013 - 12/2014 |
Planung und Schaffung von Baurecht |
01/2015 - 12/2017 |
Auschreibung, Vergabe und Bauausführung |
01/2018 |
Einweihung und Übertragung der Baulast an den Freistaat Bayern |
>>> 25.09.2008: 1.Besprechung zur Umgehungsstraße Kleinwallstadt