Hinweise zur Kreistagswahl
Hier einige Hinweise, die Sie bei der Wahl zum Kreistag beachten sollten. Prinzipiell haben Sie bei der Wahl zum Kreistag wie bei der Wahl zum Marktgemeinderat 3 Möglichkeiten:
1. Persönlichkeitswahl:
Die Wahl zum Kreistag ist in erster Linie eine Persönlichkeitswahl. Sie können Ihren Wunschkandidatinnen und Wunschkandidaten eine, zwei oder drei Stimmen geben. Dazu schreiben Sie die Zahl 1,2, oder 3 in das Kästchen vor dem Namen. Insgesamt dürfen Sie auf diese Weise bis zu 60 Stimmen vergeben.
Keinesfalls dürfen Sie mehr als 60 persönliche Stimmen vergeben, sonst ist Ihr gesamter Stimmzettel ungültig!
2. Listenwahl:
Sie können die Wahl auch einfach als Listenwahl durchführen. Hierzu machen Sie ein Kreuz bei der gewünschten Liste im Feld ganz oben. Damit geben Sie jedem Kandidaten auf der Liste eine Stimme.
Sie dürfen allerdings nie mehr als eine Liste ankreuzen, sonst wird auch in diesem Fall Ihr gesamter Stimmzettel ungültig!
3. Kombination von Persönlichkeits- und Listenwahl
Sie können die zuvor beschriebenen Wahlmethoden auch mischen, indem Sie zunächst Ihren Wunschkandidatinnen und Wunschkandidaten eine, zwei oder drei Stimmen geben (wie unter 1. beschrieben). Wenn Sie hierbei weniger als 60 Stimmen vergeben, können Sie zusätzlich eine Liste wählen (wie unter 2. beschrieben). Damit geben Sie den Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste, die Sie vorher noch nicht direkt gewählt haben, von oben herab jeweils eine Stimme bis insgesamt Ihre 60 Stimmen komplett vergeben sind.
Auch hier gilt natürlich nicht mehr als 60 Stimmen direkt vergeben und nicht mehr als eine Liste ankreuzen!
Wenn Sie diese Punkte beachten, ist Ihr Stimmzettel auf jeden Fall gültig!