Die Sitzung des Finanzausschusses am 16.09.25 fand wie üblich in der Zehntscheune statt.
Dem öffentlichen Teil der Sitzung lag folgende Tagesordnung zu Grunde.
TOP 3: Die Fortschreibung des Städtebauförderprogramms mit den aus den Vorjahren bekannten Projekten wurde als Empfehlungsbeschluss für den Marktgemeinderat genehmigt.
TOP 4: Insgesamt schließt der Verwaltungshaushalt 2024 des Marktes Kleinwallstadt in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.900.894 € und damit um 1.163.094 € (d. s. 8,47 %, Vorjahr 6,98 %) höher ab, als ursprünglich geplant. Dabei konnte im Verwaltungshaushalt erstmals seit dem Jahr 2013, trotz eines Haushaltsansatzes von 102.100 €, kein Überschuss (Zuführung zum Vermögenshaushalt) generiert werden. Die Abwicklung des Haushaltsausgleichs 2024 musste deshalb über eine sog. „Negativzuführung“ (Zuführung vom Vermögens- in den Verwaltungshaushalt) in Höhe von 1.010.693 € erfolgen. Mit dieser Negativ-zuführung erreichte der Zuführungsbetrag das bisher niedrigste Ergebnis seit der Jahrtausendwende. Hauptursache für diese Entwiclung war das Ergebnis der Gewerbesteuer, das mit einem Betrag von 1.874.341 € (Vergleich Vorjahr: 3.515.827 € (!)) um deutliche 375.659 € unter dem Ansatz von 2.250.000 € lag.
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.443.991 € ab und liegt damit um 643.991 € bzw. 35,78 % über dem Ansatz. Diese Mehrung ist plausibel und in der Hauptsache auf die überplanmäßige Zuführung zum Verwaltungshaushalt (+ 1.010.693 €) sowie den entnommenen Sollüberschuss des Jahres 2023 (Ansatz: 600.900 €; Ergebnis 1.184.118 €) zurückzuführen.
Wie in den Jahresrechnungen der vorausgegangenen Jahre konnten auch in 2024 -trotz der schwierigen finanziellen Verhältnisse- alle prägnanten Investitionsmaßnahmen des Haushaltsplanes im Vermögenshaushalt entweder begonnen, abgeschlossen oder aber mittels Haushaltsresten in das neue Jahr vorgetragen werden.
Im Vergleich zum Gesamt-Volumen des Haushaltsplanes liegt das Rechnungsergebnis 2024 der Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt wie schon im Vorjahr recht nahe am Plansoll und überschreitet den Gesamtansatz um äußerst verträgliche 0,75 % (absolut 27.837 €).
Bei Abschluss des Rechnungsjahres 2024 ergibt sich für Schul- und Verwaltungsumlage
sowie für die Verwaltungskostenbeiträge folgendes Bild:
| Umlage | Haushaltsansatz | Rechnungsergebnis | Differenz |
| Verwaltungskostenbeiträge | 98.000 € | 102.690 € | 4.690 € |
| Schulumlage | 952.200 € | 968.724 € | 16.524 € |
| Verwaltungsumlage | 1.468.000 € | 1.512.978 € | 44.978 € |
| Gesamt | 2.518.200 € | 2.584.391 € | 66.191 € |
TOP 5: Bedauerlicher Weise hat sich der Trend des Vorjahres auch in 2025 fortgesetzt, was bedeutet, dass die Ausführung des Haushaltsplanes heuer erneut negativer verläuft als bei der Planerstellung erwartet. Diese Entwicklung ist hauptsächlich auf die gesunkenen Einnahmen im Verwaltungshaushalt -bei gleichzeitig gestiegenen Ausgaben- zurückzuführen. Ursächlich für die Mindereinnahmen sind in großen Teilen die Gewerbesteuer und die Gemeinschaftssteuern (Einkommensteueranteile u.a.), welche
im Idealfall allenfalls die Plan-Ansätze erreichen werden.
TOP 6: Die am 25.9.25 geplante BKS-Sitzung entfällt. Dafür findet um 19:00 Uhr eine nichtöffentliche Sondersitzung statt.
Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.

