wappen-kleinwallstadt-rMarktgemeinderatssitzung vom 27.01.2014

 

Tagesordnung (öffentliche Sitzung): 

 

1.    Genehmigung des öffentl. MGR-Protokolls vom 17.12.2013

 

2.     Berichte des Bürgermeisters

 

3.    Veröffentlichung von n.ö. Tagesordnungspunkten aus früheren MGR-Sitzungen

 

4.    Bestätigung der neugewählten Kommandanten der FFW Kleinwallstadt Patrick Richwien und Stephan Büttner

 

5.     Kommunalwahlen am 16.03.2014


        Benennung der Wahlvorsteher, Briefwahlvorsteher und Stellvertreter

 

6.    Gewerbegebiet Süd (s. Empfehlungsbeschlüsse BA vom 07.10.2013)

 

       6.1     Sachstandsbericht, Beratung und Beschlussfassung über die während der Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

       6.2     Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

 

7.    Sanierungsgebietserweiterung „Nord + Ost“


       Beratung und Beschlussfassung (siehe Empfehlungsbeschluss BA v. 13.01.2014)

 

8.    Wünsche, Verschiedenes, Anregungen

 

Zu Top 6:

Die zum Gewerbegebiet Süd eingegangenen Stellungnahmen wurden abgewogen und entsprechend berücksichtigt.

Im ausgelegten Bebauungsplan sind grundsätzlich keine Wohnungen erlaubt. Dies war aber nicht der Wille des Gremiums, dass auf Antrag ausschließlich eine Wohnung des Firmeninhabers bzw. des Hausmeisters möglich sein sollte. Darüber sollten die einzelnen Grundstücke eine Mindestgröße von 2000 qm aufweisen. Daher wurde beschlossen, den Bebauungsplan für dieses Gewerbegebiet dahingehend zu ändern und erneut auszulegen. Hierbei ist nun eine verkürzte Auslegungsfrist von 14 Tagen einzuhalten. 

Der Punkt 6.2 wurde damit entsprechend vertagt.

 

Zu Top 7:

Es wurde der Empfehlungsbeschluss des BA vom 13.01.2014 bestätigt, das Sanierungsgebiet 'Alter Ortskern' zu erweitern.

Neu mit einbezogen werden die nördlichen Grundstücke an der Bahnhofstraße und die östlichen Grundstücke an der Wallstrasse.

Damit gilt für das Gesamtgebiet die kürzlich geänderte Baugestaltungssatzung und das kommunale Förderprogramm.

Das heißt, es können in diesem Gesamtbereich private Massnahmen, wie

Dachdeckung, Fassadengestaltung, Fenster, Eingänge, Einfriedungen und Hofbegruenung auf Antrag (vor Beginn der Maßnahme) finanziell vom Markt Kleinwallstadt gefördert werden.

 

Anschließend fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

 

 

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