Marktgemeinderatssitzung
vom 26. Juni 2023


Die Sitzung des Marktgemeinderats Kleinwallstadt am 26. 06 2023 fand in der Zehntscheune statt.

Dem öffentlichen Teil der Sitzung lag folgende Tagesordnung zu Grunde.

TOP 2: Die VR Bank Miltenberg spendete einen Defibrilator, der inzwischen in der Durchgangshalle an der Zehntscheune für den Bereich Wallstädter Höfe installiert wurde. / Die Eingangsstufe zur Leichenhalle in Hofstetten wurde saniert. / Die große Grillhalle auf dem Grillplatz wurde komplett saniert. Für Lagerzwecke wurde an der Rückseite ein kleiner Anbau hinzugefügt und eine Plane montiert, mit der die Grillhalle bei entsprechendem Wetter komplett geschlossen werden kann. / Die Straßenbauarbeiten am Köhlersweg wurden Ende Mai begonnen. / Der Freundeskreis St. Pierre sur Dives war mit einer größeren Delegation in den Pfingstferien in der Patengemeinde St.Pierre sur Dives zu Gast. Der Besuch mit vielen beeindruckenden Erlebnissen war sehr gelungen. Der Gegenbesuch ist 2024 in der Zeit um Christi Himmelfahrt geplant. / Im Lesehof musste die Notfällung einer abgestorbenen Buche vorgenommen werden. / Unsere Bibliothek erhielt vom Bayernwerk im Rahmen der Aktion "Lesezeichen" eine Spende von 1000 €. / Der Bau der neuen 3-gruppigen Kinderkrippe ist voll im Zeitplan. Aktuell haben die Arbeiten zur Gestaltung des Außenbereichs begonnen. Die einzelnen Ausschreibungsergebnisse waren durchweg zufriedenstellend. Die Inbetriebnahme soll im September zum Beginn des Kindergartenjahres 2023/2024 erfolgen. / Der Markt Kleinwallstadt erhielt für sein Engagement im Bereich der Städtepartnerschaft das Europadiplom vom Europarat. Die Preisverleihung fand in Straßburg an eine Delegation aus Kleinwallstadt mit Thomas Köhler und Thomas Pfeifer an der Spitze statt. / Im Rahmen eines Ehrenabends im Bürgerzentrum in Elsenfeld erhielt Herr Ottenbreit den Bürgerpreis des Lankreises. Es waren noch 3 weitere Ehrungen für Kleinwallstädter Bürger vorgesehen, doch 2 mussten den Termin absagen. Diese Ehrungen werden nachgeholt. Ein Bürger lehnte die Ehrung ab.

TOP 3: Für den neuen Kindergarten wurden folgende Gewerke vergeben: Küchenzeile Fa. Völker, 4500 €, Gruppeneinrichtungen und Spielgeräte Fa. Haba 65000 €, Büroeinrichtungen Fa. SBS 11600 €. Die Planung der Freifläche Rathaushof im Rahmen der Wallstädter Höfe wurde an das Architektenbüro "Trenner Architekten" vergeben.

TOP 4: Die Wahlvorstände und deren Stellvertreter für die Landtags- und Bezirkstagswahl im Oktober wurden benannt.

TOP 5: Bürgermeister Köhler gab unter Anwesenheit von Herrn Schwab und Frau Goldhammer (Staatliches Bauamt Aschaffenburg) einen ausführlichen Sachstandsbericht:

Die "Südbrücke Kleinwallstadt" ist nach wie vor die Lösung zur Beruhigung des Durchgangsverkehrs in Kleinwallstadt. die Alternative "Umgehungsstraße entlang des Plattenbergs" ist von niemandem gewollt. Gleichzeitig hat die Südbrücke auch eine große Bedeutung für die Verkehrssituation in der gesamten Region, dennoch wollen wir nicht zum Spielball unterschiedlicher Interessen werden. In diesem Zusammenhang muss klar festgehalten werden, dass der Grünzug in unmittelbarer Nachbarschaft der geplanten Südbrücke seit vielen Jahrzehnten besteht und nicht erst durch die Südbrücke festgelegt wurde, wie mancherorts behauptet wird. Das Planfeststellungsverfahren wurde 2014 auf den Weg gebracht. Nach ausführlicher und umfänglicher Abwägung aller Interessen erteilte 2019 die Regierung von Unterfranken den Planfeststellungsbeschluss, was Baurecht bedeutete. Gegen diesen Beschluss wurde 2020 von 2 Klägern Klagen eingereicht. Von einem Kläger wird eine Fläche von 468 qm, vom anderen Kläger mehrere Tausend qm für den Brückenbau benötigt. Auf Anraten der Regierung von Unterfranken versucht der Markt Kleinwallstadt seitdem mit Hilfe der Partner (Staatliches Bauamt, Landratsamt, Regierung) mit den Klägern eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Inzwischen hat ein Kläger eine Vereinbarung mit dem Markt unterschrieben und die Klage vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg zurückgenommen. Damit wird es unserem Planungsbüro erst möglich, das benötigte Gelände zu betreten und die notwendigen Bohrungen und Untersuchungen vorzunehmen, die für die Stellung des Förderantrages unbedingt notwendig sind. Der 2.Kläger hat eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben und die Rücknahme der Klage zugesagt.
Am 13.Juni haben nun 2 Mitglieder der Grünen im Kleinwallstädter Marktgemeinderat zusammen mit Dr. Fahn eine Petition beim Bayerischen Landtag eingereicht, in der einer der Kläger als Opfer dargestellt wird und Forderungen erhoben werden. Die Petition geht insgesamt von völlig falschen Fakten aus. Der besagte Kläger hat sich unmittelbar nach Erscheinen der Petition von dieser Petition distanziert und seine Zusage zur geschlossenen Vereinbarung inclusive der Klagerücknahme bestätigt. Neben dem Markt Kleinwallstadt müssen nun alle betroffenen Stellen Stellung zu dieser Petition beziehen und man muss abwarten, ob dadurch der Projektfortgang erneut behindert wird.
Unser Planungsbüro IRP hat bei der Detailplanung der Brücke noch eine neue Variante vorgestellt. Diese Variante würde auf Kleinwallstädter Seite einen 2.Pfeiler benötigen, aber insgesamt eine Ersparnis in der Größenordnung von ca. 4 Mio € bringen. Derzeit werden vom Staatlichen Bauamt bei den betroffenen Fachbehörden Stellungsnahmen eingeholt, nach denen dann die Entscheidung für das weitere Vorgehen getroffen werden soll.
Der Freistaat Bayern hat inzwischen mehrfach bestätigt, dass die Kosten für den Markt Kleinwallstadt und seine Kooperationspartner auf 3 Mio € gedeckelt ist. Was für den Markt Kleinwallstadt 1,2 Mio € bedeutet. Da bei solchen Projekten aber Fördergelder erst ab Zustellung des Förderbescheids fließen können, wurden inzwischen folgende Vereinbarungen getroffen: Die Vorfinanzierung aller Planungsaufträge erfolgt aus dem Budget des Straßenbauamtes. Die späteren Aufträge werden in der Form vergeben, dass die Rechnungsstellung der beauftragten Baufirmen an die Auszahlung der Fördergelder gekoppelt werden.

Die Frage vom Umweltbeauftragten M.Staab, ob die Umgehungsstraße nun aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werde, wurde wie folgt beantwortet. Die Umgehungsstraße wird nach Erstellung der Südbrücke aus dem Flächennutzungsplan genommen. Bis dahin muss sie als einzige Alternative im Flächennutzungsplan bleiben.

TOP 6: Ein Standort in Hofstetten für Großflächenplakate zur bevorstehenden Landtags- und Bezirkstagswahl wurde von der zuständigen Stelle im Landratsamt abgelehnt

Im Anschluss fand noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.

 

 

 

 

 

 

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